Kommunalpolitik
Handwerker*innen als ungelernte Arbeiter*innen?
Kleibömer weiter: „Wenn ich eine Schlosserin einstelle, ist sie auch als Schlosserin zu entlohnen. Wenn ich einen Elektriker einstelle, ist er auch als Elektriker zu bezahlen! Da spielt es keine Rolle, ob die Mitarbeiter*in vorher 3 Monate oder 3 Jahre arbeitslos war.“
Veronika Buszewski, Ratsfrau und Mitglied im Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen, erläutert: „Natürlich braucht man – egal wo – bei Neueinstellungen immer eine Zeit des Anlernens. Das gilt aber auch für Neueinstellungen von Personen, die von einer anderen Firma kommen. Ist also nicht abhängig von der Frage, ob man erwerbstätig war oder nicht.“
„Mal abgesehen davon, dass Herr Theis mit dieser Aussage einen Teil seiner eigenen Mitarbeiter*innen abqualifiziert hat als Arbeiter*innen zweiter Klasse: Würden alle der Argumentation von Herrn Theis folgen, bedeutete dies nichts anderes als die Einführung eines Sondertarifs für Erwerbslose!“ sagt Daniel Kleibömer.
Buszewski ergänzt: „Und danach schaffen wir noch Tarife für Langzeitarbeitslose, gestaffelt nach der Jahreszahl der Erwerbslosigkeit. Unglaublich!“
„´Gute Arbeit – Faire Löhne´- das muss eigentlich Anspruch von allen öffentlichen Arbeitgeber*innen sein, wie es die Stadt und deren Tochtergesellschaften sind“, fasst Kleibömer zusammen. Kleibömer weiter: „Dazu gehört nicht die Anwendung unterschiedlicher Tarifverträge oder gar die nicht-Anwendung von Tarifverträgen, wie es anscheinend bei Herner Tochter- und Enkelgesellschaften vorkommt.“
Kleibömer und Buszewski verweisen in diesem Zusammenhang auf eine Anfrage der Linken-Fraktion (siehe hier ), erstmals gestellt am 5. Mai 2017, die bis heute von der Verwaltung nicht beantwortet wurde.