Kommunalpolitik
Einschränkung des Fragerechts?
Die Stadt Herne ändert ihre Geschäftsordnung. Neben sicherlich sinnvollen Ergänzungen, soll aber auch eine Einschränkung des Fragerechts von Stadtverordneten beschlossen werden. Oder wie sind die Formulierungen: "Anfragen müssen nicht behandelt werden, wenn die begehrte Auskunft im Rat der Stadt innerhalb der letzten sechs Monate bereits erteilt wurde oder die Beantwortung offenkundig mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden wäre" zu verstehen? Unser Änderungsantrag (der selbstverständlich abgelehnt wurde)